AGB

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) Rot-Weiss Essen e.V.

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen von Rot-Weiss Essen e.V. (im Folgenden „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Vereins, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.

1. Ticketbestellung
Tickets für die vom Verein veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen sind möglich per Onlinebestellung (ticket.rot-weiss-essen.de) oder persönlich in den Vorverkaufsstellen. 


Alle Bestellungen sind rechtsverbindlich und bezahlte Tickets vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Die Bestellungen werden grundsätzlich nach Bestelleingang bearbeitet. Sollten die von Ihnen bestellten Eintrittskarten vergriffen sein, so werden zunächst Ihre angegebenen Alternativplätze Ihrer Bestellung berücksichtigt. Sollten auch diese Plätze vergriffen sein, weisen wir Ihnen entsprechend freiverfügbare Plätze der von Ihnen bestellten Preiskategorie zu. Bei Ausverkauf der Preiskategorie wird nach Einwilligung des Kunden/Ticketinhabers der Tribünenbereich berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. 
Rot-Weiss Essen behält sich grundsätzlich das Recht vor, eine maximale Anzahl an zu erwerbenden Eintrittskarten für ein Spiel pro Käufer festzulegen.
Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets (Versand per Post, elektronischer Versand, Übergabe oder Hinterlegung) an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dem Verein angenommen.

2. Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bestellungen werden grundsätzlich nur per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Sofortüberweisung, Paypal oder bar) ausgeführt. Durch Nichtbezahlung bis zum Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer vorherigen weiteren Mahnung bedarf. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.


3. Ticketversand
Die Zustellung der Eintrittskarten die nicht per Print at Home/Mobileticket bestellt wurden, erfolgt grundsätzlich per Einwurfeinschreiben. Die Tickets werden auf Kosten des Kunden versandt. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verein. Der Verein trägt das Risiko des Abhandenkommens sowie der erheblichen Beschädigung der Eintrittskarten bei dem Versand. Das gleiche gilt für Eintrittskarten zu Auswärtsspielen von Rot-Weiss Essen. Für den rechtzeitigen Zugang der versandten Eintrittskarten übernimmt Rot-Weiss Essen keine Gewährleistung.

4. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens sieben Werktage vor dem Tag, an dem die Veranstaltung stattfindet, in Textform, per E-Mail oder auf dem Postweg an den Verein zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.


5. Rücknahme/Erstattung der Tickets
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Eintrittskarten werden bei Verlust nicht ersetzt. Bei einer relevanten zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung vor Beginn des Spiels, d. h. beispielsweise auf einen anderen Tag, steht dem Kunden ein Rücktrittsrechts zu gegen Rückerstattung des Eintrittspreises. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht, wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung vom Verband noch nicht endgültig terminiert gewesen ist. Ebenfalls besteht kein Rücktrittsrecht, wenn ein bereits laufendes Spiel abgebrochen wird, es sei denn, der Verein hat dies zu vertreten. 
Wird eine Veranstaltung ersatzlos gestrichen, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt. Der Verein übernimmt keine Haftung für vergebliche Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten. 
Handelt es sich bei dem Ticket um eine Dauerkarte und geht diese verloren, ist der Verlust der Dauerkarte dem Verein schnellstmöglich in Textform durch eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung mitzuteilen. Eine Neuausstellung der Dauerkarte kann nur gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr bei Tageskarten beträgt 15,00 EUR. 

6. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.


Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
-    Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
-    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
-    im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern; ein höherer Preis bis zu 10 % wegen etwaiger Transaktionskosten bleibt dabei unberücksichtigt; 
-    Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
-    Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
-    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.


Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Der neue Ticketinhaber erklärt sich mit der Einbeziehung und Geltung der ATGB einverstanden. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.


Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.


7. Recht am eigenen Bild
Der Verein sowie der zuständige Verband oder von ihm beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z. B. Rundfunk, Presse) können zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen können auch durch den Verein sowie den zuständigen Verband sowie mit ihnen verbundenen Unternehmen und autorisierten Dritten (z. B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. 


Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.


8. Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.


Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.


Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.


Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die, die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.


Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht ins Stadion mitgebracht werden.


Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.


Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.


Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

9. Personenkreis für ermäßigte Eintrittskarten
Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Schwerbehinderte ab 50% erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises eine Ermäßigung auf Dauer und Tageskarten. Arbeitslose erhalten nur eine Ermäßigung auf Dauerkarten gegen Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides. Beim Betreten des Stadion an der Hafenstrasse ist dieser Ausweis zusätzlich zur Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Der für die Ermäßigung maßgebliche Zeitpunkt ist der Tag, an dem die Veranstaltung stattfindet. 


Bei Bestellungen von ermäßigten Eintrittskarten muss auf jeden Fall pro bestellter Karte der Nachweis beigefügt werden, ansonsten ist eine Bearbeitung in dieser Kategorie nicht möglich und es werden Vollzahlerkarten berücksichtigt. Ermäßigte Karten sind nur in bestimmten Blöcken verfügbar und somit steht nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung.


Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben in Begleitung eines Erwachsenen kostenfreien Zutritt. Es besteht kein Sitzplatzanspruch.


10. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. 


11. Datenverarbeitung/Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden/des Ticketinhabers erfolgt zum einen zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Verein und dem Kunden/Ticketinhaber bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO. Zum anderen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden/des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins sowie aufgrund von COCID-19 aus einer rechtlichen Verpflichtung des Clubs gegenüber der DFL Deutsche Fußballliga GmbH gem. § 3 Nr. 9 a der Richtlinien zur Spielordnung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO).  Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Vereins können der unter der Website des Vereins https://www.rot-weiss-essen.de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild-Ton-Aufnahmen der Veranstaltungen des Clubs wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen. 


Das Sammeln und/oder Erheben und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf (z. B. Ereignis oder Positionsdaten), das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel oder jede Art der Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material in einem Spiel (sei es mit elektrischen Geräten oder auf andere Weise) zu kommerziellen Zwecken (insbesondere für Wetten und Glückspiel), ist im Stadion untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters vor. Ebenso untersagt ist es, andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht ins Stadion mitgebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen und Bedingungen kann Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden. 


Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.


12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Vereins. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart.


13. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.


Internet: www.rot-weiss-essen.de, Änderungen vorbehalten. Stand: April 2023

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